Unsere täglichen Interaktionen erstrecken sich über zahlreiche Ländergrenzen hinweg:
egal ob durch Kleidung aus Indien oder Bangladesch, Obst und Gemüse aus Costa Rica oder
durch Elektronikgeräte mit Vorprodukten aus der ganzen Welt. Diese globalen Lieferketten
sind der treibende Grund für das neue Gesetz, das sowohl Chancen als auch potenzielle
Risiken für dein Unternehmen birgt.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, legt die
unternehmerische Verpflichtung fest, die Einhaltung von Menschenrechten in globalen
Lieferketten sicherzustellen. Damit soll die Verantwortung des Unternehmens nicht an der
eigenen Tür enden, sondern über die ganze Lieferkette bestehen. Das Gesetz wurde im Juli
2021 verabschiedet und ist ab 2023 gültig.
Das Gesetz dient der Stärkung von Menschenrechten und der Förderung von
Umweltschutz. Es umfasst verschiedene geschützte Rechte, darunter unter anderem der
Schutz vor Kinderarbeit, der Schutz vor Landraub, der Arbeits- und Gesundheitsschutz, das
Recht auf faire Löhne sowie der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen. Unternehmen
werden dazu verpflichtet, interne Verantwortlichkeiten für diese Bereiche festzulegen und
unter anderem ein Risikomanagement durchzuführen. Dabei soll analysiert werden, wo
Menschenrechte in der eigenen Lieferkette beeinflusst werden könnten, um darauf mit
gezielten Maßnahmen zu reagieren. Des Weiteren müssen Unternehmen eine
Grundsatzerklärung veröffentlichen, die ihre Maßnahmen umreißt. Weitere Pflichten, die das
Gesetz vorsieht, sind die Einrichtung einer Beschwerdemöglichkeit von Mitarbeitenden sowie
die Dokumentation des eigenen Lieferkettenmanagements.
Seit 2023 ist das Gesetz in Kraft und galt zunächst für alle deutschen Unternehmen mit
mindestens 3.000 Arbeitnehmern. Seit dem 01. Januar 2024 wurde die Beschäftigtengrenze
1
auf 1.000 Arbeitnehmern reduziert. Beschäftigst du also 1.000 oder mehr Angestellte im
deutschen Inland, ist dein Unternehmen von dem Gesetz betroffen.
Die Sorgfaltspflichten, die das Gesetz verankert, erstrecken sich auf die gesamte
Lieferkette. Angefangen beim Anbau über die Produktion und den Transport bis hin zum
Verkauf sind alle Mitarbeitenden von dem Gesetz eingeschlossen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Leitfaden mit fünf Regeln für
Unternehmen erstellt, um das neue Gesetz umzusetzen:
- Schaffe in deinem Unternehmen Platz für Menschenrechte, indem du dich damit
beschäftigst und Verantwortliche festlegst.
- Erstelle eine Risikoanalyse, um mögliche Beeinträchtigungen von Menschenrechten
zu erkennen und diese zu priorisieren.
- Ergreife gezielte Maßnahmen, um in Risikobereichen einzugreifen.
- Pflege eine kontinuierliche Informations- und Kommunikationsstruktur. Bleibe im
ständigen Austausch und führe regelmäßige Risikoanalysen durch.
- Ermögliche das Einreichen von Beschwerden von Menschen in deiner Lieferkette,
um Probleme frühzeitig zu erkennen und anzugehen.
Den größten Nutzen, den das Gesetz für dein Unternehmen haben kann, ist Vertrauen.
In einer Zeit, in der Umweltschutz und faires Produzieren immer mehr Aufmerksamkeit
bekommen, ist es wichtig, eine aktive Beteiligung zu zeigen. Ergreifst du Maßnahmen zum
Schutz von Menschenrechten, kann dies die Attraktivität deines Unternehmens erhöhen und
Kunden anziehen.
Bei Nichteinhaltung des Gesetzes drohen Bußgelder und der Ausschluss bei der Vergabe
von öffentlichen Aufträgen. Die Umsetzung wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht, das mit der Befugnis zum Eingriff ausgestattet ist und
Strafen verhängen kann.